Schadengutachten
Wir begutachten Ihren Schaden
Allgemein:
Werden Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt, können Sie Haftpflichtansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen. Zur Bestimmung des Ihnen entstandenen Fahrzeugschadens können Sie einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen beauftragen, der den Ihnen entstanden Schaden objektiv beziffert. Weisungen der regulierenden Versicherungen bezüglich der Auswahl der Reparaturwerkstatt oder des Kfz- Sachverständigen sind nicht bindend.
Sie haben die Möglichkeit, eine Abrechnung des Fahrzeugschadens nach dem Schadengutachten vorzunehmen.
Inhalt:
Neben der Dokumentation der Fahrzeugdaten, der Ausstattung und des Fahrzeugzustandes wird umfangreiches Lichtbildmaterial erstellt. Des weiteren wird der Wiederbeschaffungswert, die voraussichtlichen Instandsetzungskosten, der Restwert, die merkantile Wertminderung, Wertverbesserung, die Reparaturzeit, die Wiederbeschaffungszeit sowie Nebenkosten wie zum Beispiel Radioumbaukosten ermittelt.
Kosten:
Die Höhe des Sachverständigenhonorars für ein Schadengutachten ist abhängig von der Schadenhöhe. Im Haftpflichtschaden erfolgt, sofern die Schuldfrage eindeutig ist, in der Regel eine direkte Abrechnung mit der regulierenden Versicherung. Der Geschädigte muss somit nicht in Vorkasse treten.
Wichtig:
Vielfach wird der Geschädigte durch die regulierende Versicherung dazu gedrängt, einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einzuholen. Ausreichendes Lichtbildmaterial zur Beweissicherung wird hierbei meist nicht erstellt. Außerdem wird ein ggf. vorliegender Anspruch auf merkantile Wertminderung nicht beziffert. Ebenso werden von Werkstätten Gebühren erhoben, die von der regulierenden Versicherung in der Regel nicht übernommen werden. Sofern Sie die Reparatur anschließend nicht in der Werkstatt vornehmen lassen, zahlen Sie die Kosten für die Schadenbezifferung.
Service für Werkstätten
Unser Standardservice:
Sobald Sie ein verunfalltes Fahrzeug auf dem Hof haben, ist es normalerweise eine Frage der (kurzen) Zeit, wie sich Ihr Kunde über die Zukunft seines Fahrzeugs entscheidet. Je schneller Sie ihm ein Angebot unterbreiten können, umso eher ist er bereit, mit Ihnen ins Geschäft zu kommen.
Damit Sie Ihrem Kunden ein Angebot machen können, ist es erforderlich, fundiertes Zahlenmaterial über den Schaden zu besitzen. Dies erreichen Sie mit der Beauftragung eines Gutachtens (Tel.: 02462-7182).
Nach Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens besichtigen wir das Fahrzeug in der Regel innerhalb eines halben Arbeitstages.
Jetzt kommt's: Das Ergebnis des Gutachtens (exclusive eine Restwertermittlung) erhalten Sie per Email, Fax oder telefonisch innerhalb eines weiteren halben Arbeitstages. Schneller kommen Sie anders kaum an die Zahlen, selbst dann nicht, wenn Sie im eigenen Haus einen Kostenvoranschlag erstellen.
Wir bieten aber noch mehr:
Oft liegen Schädigerdaten und/oder Versicherungsdaten nur unvollständig vor. Wir bringen die restlichen Daten in Erfahrung und teilen sie Ihnen umgehend mit.
Sie sollen ein beschädigtes Fremdfabrikat in Zahlung nehmen, wissen aber nicht, wie hoch die Reparaturkosten sind ? Da Sie über das Fremdfabrikat auch keine Unterlagen besitzen, kommen Sie auch nicht weiter. Rufen Sie uns an, wir machen, auf Basis Ihrer Angaben, eine Reparaturkostenkalkulation und senden Sie Ihnen, per Fax oder Post, zu unseren Eigenkosten zu.
Dasselbe gilt natürlich auch für das eigene Fabrikat, wenn Sie gerade keine Zeit für einen Kostenvoranschlag haben oder, auf Grund des Schadenumfanges, die eigene Erstellung zu aufwendig wird.
Dienstleistungen
- neutrale Unfallschadenbegutachtung Haftpflicht/Kasko
- Fahrzeugbewertungen
- Leasingrücknahme-Gutachten
- Schadenursachenermittlung
- Schadenkalkulation nach dem Audatex-System
- Flexibilität in der Absprache von Begutachtungsterminen
( in Ausnahmefällen außerhalb der Geschäftszeiten ) - schnelle Auftragsabwicklung
- Verfügbarkeit der Ergebnisse bei Haftpflicht- und Kaskogutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Informationen für unsere Kunden über die neuesten Trends und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeugschaden
- Oldtimerbegutachtung
- Motor- und Getriebeschadengutachten
- Lackgutachten
- Begutachtungen auch im benachbarten Ausland
- Unfallrekonstruktionsgutachten
- Motorradgutachten
UVV-Prüfungen
Alle Gutachten liegen in digitaler Form vor und könnenauf Kundenwunsch jederzeit digital übermittelt werden.
Sicherungsabretung als download
files/shared/ABTRETUNG-MAIL.pdf