Herzlich Willkommen!
Wir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen!
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dann sollten Sie im eigenen Interesse die auf unserer Homepage bereit gestellten Informationen beachten.
Wir stellen Ihnen auf unserer Website Informationen zu Verfügung, die Ihnen nach einem Unfall behilflich sind, ob verschuldet, oder unverschuldet.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Sie können auch per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen.
oder unfall@kfz-experte.de
Kfz-Sachverständigenbüro Jansen & Graf
Am Haarberg 23
52080 Aachen
Inhaber: Christoph Graf
Stellenangebot (Kfz-Sachverständiger gesucht)
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir einen Prüfingenieur (Kraftfahrzeugsachverständiger).
Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen, sowie ein leistungsgerechtes Gehalt.
Ihr Aufgabengebiet umfasst die amtliche Durchführung von
- Hauptuntersuchungen nach §29 StVZO
- Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO
- Erstellungen von Unfallgutachten sowie Beweissicherungsgutachten
Anforderungen:
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Maschinen-/Fahrzeugbau oder Kfz-Technik
- abgeschlossene Ausbildung zum Prüfingenieur
- selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten
- Flexibilität
- Teamgeist und Kontaktfreude
Wenn wir Interesse geweckt haben, in unserem Team mit zu arbeiten, dann senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe Ihres frühstmöglichen Eintrittstermins.
Beginn: 2024
Bewerbungsarten: Per Email, schriftlich
Email: unfall@kfz-experte.de
Stellenangebot (Kfz-Sachverständiger gesucht)
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir einen ausgebildeten Kraftfahrzeugsachverständigen (Kfz-Meister).
Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen, sowie ein leistungsgerechtes Gehalt.
Ihr Aufgabengebiet umfasst die amtliche Durchführung von
Erstellungen von Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen sowie Beweissicherungsgutachten
Anforderungen:
- Kfz-Meisterprüfung
- Ausbildung/Berufserfahrung als Kfz-Sachverständiger
- selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten
- Flexibilität
- Teamgeist und Kontaktfreude
Beginn: 2024
Bewerbungsarten: Per Email, schriftlich
Email: unfall@kfz-experte.de
Umgang mit der Versicherung :
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte praktische Abwicklung des Unfallschaden anbietet. Geben Sie nicht Ihr Fahrzeug aus der Hand.
Wer im Schadenfall zahlen muss, wird immer versuchen, die eigenen Interessen durchzusetzen.
Ein Gutachter benötigen Sie im Falle Ihrer unverschuldeten Beteiligung am Unfall, um Ihre Ansprüche aus dem Unfallereignis bei der Versicherung durchzusetzen.
Nach gängiger Rechtsprechung steht es Ihnen zu, zwecks Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe das Gutachten eines unabhängigen und neutralen Sachverständigenbüros einzuholen. Auch dann, wenn die gegnerische Versicherung ihren hauseigenen Gutachter bereits angekündigt hat.
Nun ist Vorsicht angebracht!
Denn aus Sicht der zahlungspflichtigen Versicherung macht eine solche Maßnahme nur dann einen Sinn, wenn hierdurch Kosten eingespart werden können. Da aber der (Versicherungseigene oder Versicherungsnahe) Sachverständige der Versicherung zunächst auch einmal Geld kostet, rechnet sich eine Nachbesichtigung für die Versicherung nur dann, wenn zusätzlich zu den Kosten des eigenen Sachverständigen noch ein weiterer Betrag eingespart werden kann. Natürlich soll dieser Betrag an Ihrem Fahrzeugschaden eingespart werden! Wo sonst? Tatsächlich zeigt die Regulierungspraxis, dass diejenigen Sachverständigen, die im Dienste der Versicherungen stehen und Unfallschäden nachbesichtigen, d.h. im Klartext, ein eigenes Gutachten über den Schaden am Unfallfahrzeug für die gegnerische Versicherung erstellen, teilweise zu erhebliche niedrigen Schadensummen kommen, als die ursprünglich im Dienste der geschädigten Unfallopfer tätigen freien, neutralen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die zahlungspflichtige Versicherung aber wird dann naturgemäß lieber nur den niedrigeren Schadensbetrag an Sie auszahlen, den nämlich, der eigene (Haus) Sachverständige festgestellt hat.
Wie verhalten Sie sich also richtig?
Sie müssen eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges durch die Versicherung Ihres Unfallschädiger oder die (Haus-) Sachverständigen der gegnerischen Versicherung grundsätzlich nicht dulden!
Urteil vom LG München I AZ: 19 S 11609/90, AG Wiesbaden AZ: 91 C 1735/98 LG Kleve AZ: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH Zfs 1999, 239.
Wenn Sie den Versicherungsgutachter oder (Haus-) Sachverständigen dennoch an Ihr Fahrzeug lassen, laufen Sie Gefahr, dass sich die Gegenseite jetzt mit Informationen über Ihr Unfallfahrzeug und den Schaden versorgt, damit dann anschließend der Schaden "heruntergerechnet" werden kann und dies ist fast immer so bei einer Nachbesichtigung.
Beauftragen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, spätestens jetzt einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen!!!
Sicherungsabretung als download
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