LG BADEN-BADEN vom 15.10.2010

 

Ersatzfähigkeit der Kosten für eine Teilreparatur im Falle eines

wirtschaftlichen Totalschadens beim Unfallfahrzeug

1.Die Kosten für die Teilreparatur eines Fahrzeugs sind auch dann
ersatzfähig, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden des Fahrzeugs
vorliegt. Dabei dürfen die Reparaturkosten nicht höher sein als die
Summe des Wiederbeschaffungswertes und das reparierte, verkehrssi-
chere Kfz muss mindestens ein halbes Jahr weiter vom Geschädigten
benutzt werden. 2.Ein merkantiler Minderwert kann nur berücksich-
tigt werden, wenn das Kfz vollständig und ordnungsgemäss wieder-
hergestellt worden ist und der Geschädigte im Verkaufsfall einen
Minderwert zu erwarten hat. (Aus den Gründen: ...Denn auch bei ei-
nem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Geschädigte grds. nicht
daran gehindert, die von ihm getätigten, summenmässig über dem Wie-
derbeschaffungsaufwand liegenden Aufwendungen für eine Teilrepara-
tur geltend zu machen, wenn er dadurch das Fahrzeug in einen ver-
kehrssicheren Zustand versetzt und dieses über eine Zeitspanne von
sechs Monaten nutzt...). (s.a. Anmerkung von Zell = Dok.Nr. 91696).

Kosten für Beilackierung sind zu erstatten

 
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/404557/?cmp=nl-147

 

Kosten für Beilackierung sind zu erstatten

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=8583&pk=323824&nl=1&cmp=nl-147
 
files/shared/Beilackierungen-Neu.pdf
files/shared/An-_und_Beilackierungen.pdf
files/shared/Anlackierungen.pdf
 

Reparatur des werkstatteigenen Fahrzeugs: Voller Schadenersatz

| Wenn während der Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs, das der Werkstatt selbst gehört, auch andere Aufträge die Werkstatt ausreichend ausgelastet hätten, steht der Werkstatt als Schadenersatz der gleiche Betrag zu, wie wenn sie ein Kundenfahrzeug repariert hätte. Das sieht auch das AG Aschaffenburg so. |
 
Insoweit deckt sich das Urteil mit der BGH-Rechtsprechung zu diesem Thema. Interessant ist es daher vor allem wegen der darin enthaltenen Ausführungen zur Vortragslast. Die Werkstatt hatte nur vorgetragen, sie sei ausreichend ausgelastet gewesen. Einzelheiten dazu hat sie nicht genannt. Das hat dem Gericht ausgereicht. Nähere Informationen müsse sie nur geben, wenn der Versicherer substantiiert und nicht nur ins Blaue hinein vorträgt, warum das so nicht richtig sein soll (AG Aschaffenburg, Urteil vom 22.9.2015, Az.126 C 2089/14

 

Drei Tage Bedenkzeit über das „Ob“ einer Reparatur

| Bei einem Unfall mit Reparaturkosten in der Nähe des Wiederbeschaffungswerts bei unfallbedingt nicht mehr gegebener Fahrfähigkeit des Fahrzeugs darf der Geschädigte zunächst abwarten, bis ihm das Gutachten vorliegt. Dann hat er drei Tage Zeit, um zu überlegen, ob er reparieren lässt oder ein anderes Fahrzeug beschafft. Entstehen dadurch mit den Wochenenden bei einer Reparaturdauer von vier Tagen Mietwagenkosten für vierzehn Tage, ist das nach Ansicht des AG Eutin nicht zu beanstanden. |
 
In den Augen der Richter sind das normale und dem Geschädigten nicht vorwerfbare Abläufe. Niemand muss nach dem Unfall aus dem Auto steigen und sofort wissen, wie es weitergehen soll (AG Eutin, Urteil vom 8.8.2012, Az. 22 C 214/12;
 
Wichtig | Hier geht es um die Entscheidung pro oder contra Reparatur, für die der Kunde erst das Gutachten und dann noch etwas Bedenkzeit braucht. Es geht hier nicht darum, Mietwagentage „zu schinden“ oder den Nutzungsausfallbetrag anschwellen zu lassen. Daran hat die Werkstatt ja regelmäßig selbst kein Interesse, weil sie an einer zügigen Entscheidung des Kunden und an deren Umsetzung interessiert ist. Denn dann ist das Geschäft gemacht, der Kunde kann nicht mehr „ausbüchsen“.

 

http://www.unfallzeitung.de/zeitung/reparatur-in-der-eigenen-werkstatt-trotz-werkstattbindung-
 

Gewichte zum Auswuchten von Reifen sind erstattungsfähig

| Wird an einem Rad unfallbedingt gearbeitet, und muss das Rad dann neu ausgewuchtet werden, gehören auch die Wuchtgewichte zum vom Versicherer zu erstattenden Schaden. Man mag es kaum glauben, aber hier ging es nicht etwa um eine fiktive Abrechnung, sondern um eine konkret durchgeführte Reparatur, über die das AG Günzburg im Sinne des Geschädigten entschieden hat (Urteil vom 6.9.2011, Az: 1 C 164/11;
 

Unfallreparatur

Reparatur in eigener Werkstatt: Voller Schadenersatz
Wird ein werkstatteigenes Auto beschädigt und in der eigenen Werkstatt repariert, schuldet der gegnerische Haftpflichtversicherer den Marktpreis der Reparatur. Voraussetzung ist allerdings, dass die Werkstatt ausgelastet war, so dass Fremdreparaturen „geschoben“ werden mussten (AG Halle/Westfalen, Urteil vom 25.9.2008, Az: 2 C Das Urteil liegt ganz auf der Linie höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung. Es erstaunt uns immer wieder aufs Neue, dass hierum noch gestritten wird, erst recht, wenn das OLG (hier OLG Hamm), in dessen Bezirk das Amtsgericht liegt, in der diesbezüglichen Rechtsprechung als gefestigt gelten muss.  
 
Zwar wurde das Fahrzeug in eigener Werkstatt repariert, doch handelt es sich dabei um eine solche Werkstatt, deren eigentlicher Zweck es ist, Fremdfahrzeuge zu reparieren und damit Geld zu verdienen. Bei dieser Sachlage ist nach eindeutiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 8.12.1977, VersR 1978, 243) und des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1994, 1375, so auch AG Halle/Westf., Urteil vom 25.9.2008, Az. 2 C 1115/07) voller Schadenersatz geschuldet. Die Reparatur in der eigenen Werkstatt ist nämlich eine überobligatorische Anstrengung, die nicht dem Schädiger zu Gute kommt. Dem weiteren nach OLG Hamm (VersR 1991, 349) erforderlichem Merkmal der ausreichenden Auslastung zum Reparaturzeitpunkt ist genüge getan, dies können wir gegebenenfalls nachweisen, die Beweislast für eine eventuell fehlende Auslastung liegt allerdings bei Ihnen (AG Düsseldorf, SP 2001, 17).
 
 
 
LG Bochum, Urteil von 1989….
 
1. Ein Autohaus, das den unfallgeschädigten Vorführwagen in der eigenen Reparaturwerkstatt reparieren läßt, hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der üblicherweise anfallenden Kosten bei Reparatur in einer Reparaturwerkstatt. Anders ist es, wenn der Schädiger nachweist, daß das Autohaus in der fraglichen Zeit infolge einer besonderen Beschäftigungslage nicht in der Lage war, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweitig und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen (vergleiche BGH, 1970-05-26, VI ZR 168/68, VersR 1970, 832).
 
2. Nimmt das geschädigte Autohaus einen Mietwagen aus seiner eigenen Leihwagenabteilung in Anspruch, so besteht ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten nicht. Es besteht aber ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur.
 
Schaubild Fahrzeugschaden                                                                                                                            http://ra-frese.de/2008/04/03/schaubild-fahrzeugschaden/
 

Anhängerkupplung Prognoserisiko
files/shared/Anh__ngerkupplung_Prognoserisiko.pdf

 
Felgeninstandsetzung
files/shared/Instandsetzung-von-Leichtmetallfelgen-2008.pdf
files/shared/InstandsetzungvonLeichtmetallfelgen.pdf
 

Beschädigung eines KFZ anläßlich des zweiten Nachbesserungsversuchs
http://ra-frese.de/2007/11/26/beschadigung-eines-kfz-anlaslich-des-zweiten-nachbesserungsversuchs/          
 
Musterakte 3c – Kürzung der Reparaturkosten fiktiv bei gleicher Werkstattbenennung
http://ra-frese.de/2009/10/16/musterakte-3c-kurzung-der-reparaturkosten-fiktiv-bei-gleicher-werkstattbenennung/