Betriebssicherheit:
Kühlerdefekt durch Unfall nicht erkannt (hier ist Austausch der Kühlerschläuche durch die Werkstatt schon aus Garantiegründen zu empfehlen)
Eventuelle Achsschäden und die Beurteilung ob hier ggf. die Lenkung zu erneuern ist, sind vom Kfz-Sachverständigen zu beurteilen und den genauen Herstellangaben zu beachten, ebenso ist ein vorhandenes Vermessungsprotokoll richtig zu interpretieren.