- Datenschutzerklärung
- Startseite
- Startseite
- Stundenlöhne
- News/Urteile
- Unfall
- Aktuelles
- Fachbegriffe
- 70% Grenze
- Abtretung
- Bagatell-schaden
- Betriebs sicherheit
- Billig reparaturen
- Crash Sicherheit
- Datennetz
- Dichtungs wechsel
- Fahrzeug sicherheit
- Fiktive Abrechnung
- Haftpflicht-schaden
- Kaskoschaden
- Kosten pauschale
- Kosten voranschlag
- Kürzungen
- Mehrwert steuer
- Mietwagen
- Nach besichtigung
- Nutzungs ausfall
- Partnerwer stätten
- Reparatur bestätigung
- Reparatur dauer
- Restwert Problematik
- Restwert Sondermarkt
- Schaden abwicklung
- Schaden positionen
- Schadens minderungs pflicht
- Schmerzens geld
- Stichwort verzeichnis
- SV-Verfahren
- unechter Totalschaden
- Unfall rekonstruktion
- Verbringungs kosten
- Verkehrs sicherheit
- Vorschäden
- Werkstatt arbeiten
- Wertermitt lungen
- Wert verbesserung
- Wiederher stellungswert
- Zustands beschreibung
- Totalschaden
- Nutzungs-ausfall
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Restwert-verkauf
- Infos
- Links
- Impressum
Reparaturbestätigung:
Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug in Eigenregie (ohne Rechnungsvorlage) muß er, um den Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten erstattet zu bekommen, einen Reparaturnachweis erbringen. Der KFZ- Sachverständige fertigt diesen Nachweis.
Reparaturkostenbestätigung: Insbesondere bei Vorlage eines Haftpflichtschadens ist es gängige Regulierungspraxis, dass, insbesondere dann, wenn der Wiederaufbau des Fahrzeuges in eigener Regie erfolgt oder anderweitig außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt instandgesetzt worden ist, der Haftpflichtversicherer die Auszahlung der Nutzungsentschädigung davon abhängig macht, dass der Anspruchsteller nachweist, dass sein Fahrzeug entsprechend vorgelegtem Gutachten sach- und fachgerecht wiederaufgebaut worden ist. Der Geschädigte kann seinen Sachverständigen beauftragen, zur Dokumentation Fotos von dem instandgesetzten Fahrzeug anzufertigen, die er dann als Nachweis einreichen kann.