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Schadenabwicklung:
Die Schadenabwicklung mit der Versicherung durch einen Fachanwalt für Verkehrs-Recht Ihres Vertrauens sollte so früh wie möglich erfolgen, nicht erst bei einer Restforderung (s. unter Kürzung). Die Kosten sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, Bestandteil der Rechtsverfolgung Ihrer Ansprüche, den die unfallgegnerische Versicherung wie auch die Sachverständigengebühren zu bezahlen hat.
Unfall im Inland mit einem Ausländer