Unfallrekonstruktion - forensische Gutachten:
 
Aufgrund von vorliegenden oder zu ermittelnden Daten über Objekterkennungs- und Reaktionszeiten, Brems-, Schleuder- und Anhaltewege, Brems-, Schleuder- und Auslaufverzögerungen, Straßen-, Bremsen- und Reifenbauarten und -beschaffenheit, sowie durch die Energien, die durch den Zusammenstoß verursachten Fahrzeugdeformationen nun vernichtet wurden, können Ausgangsgeschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge berechnet werden und Unfall-Vermeidbarkeitsbetrachtungen die Schuldfrage klären. Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden wissenschaftlich fundierten fahrzeugtechnisch- und mathematisch-physikalischen Kenntnissen ist unabdingbar.
 
Unfallrekonstruktion - Schuldfrage:
 
Unklarheit bei der Schuldfrage oder auch eine Teilschuld bedingen bereits bei der Schadenaufnahme eine dann noch mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht, zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion (die aber leider oft nicht vorliegt) , falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird. Daher ist eine ausreichende und aussagefähige Fotodokumentation des Schadengutachters unabdingbar, damit der Unfallanalytiker daran anknüpfen kann. Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden wissenschaftlich fundierten fahrzeugtechnisch- und mathematisch-physikalischen Kenntnissen ist unerlässlich.
 
Unfallrekonstruktion:
 
Wird benötigt wenn die Schaden-/ Unfallursache wichtig wird, weil Unklarheit bei der Schuldfrage oder Teilschuld eine jetzt noch mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht bedingen, zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird.
 
Weiteres siehe auch unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallrekonstruktion