- Datenschutzerklärung
- Startseite
- Startseite
- Stundenlöhne
- News/Urteile
- Unfall
- Aktuelles
- Fachbegriffe
- 70% Grenze
- Abtretung
- Bagatell-schaden
- Betriebs sicherheit
- Billig reparaturen
- Crash Sicherheit
- Datennetz
- Dichtungs wechsel
- Fahrzeug sicherheit
- Fiktive Abrechnung
- Haftpflicht-schaden
- Kaskoschaden
- Kosten pauschale
- Kosten voranschlag
- Kürzungen
- Mehrwert steuer
- Mietwagen
- Nach besichtigung
- Nutzungs ausfall
- Partnerwer stätten
- Reparatur bestätigung
- Reparatur dauer
- Restwert Problematik
- Restwert Sondermarkt
- Schaden abwicklung
- Schaden positionen
- Schadens minderungs pflicht
- Schmerzens geld
- Stichwort verzeichnis
- SV-Verfahren
- unechter Totalschaden
- Unfall rekonstruktion
- Verbringungs kosten
- Verkehrs sicherheit
- Vorschäden
- Werkstatt arbeiten
- Wertermitt lungen
- Wert verbesserung
- Wiederher stellungswert
- Zustands beschreibung
- Totalschaden
- Nutzungs-ausfall
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Restwert-verkauf
- Infos
- Links
- Impressum
Unfallrekonstruktion - forensische Gutachten:
Aufgrund von vorliegenden oder zu ermittelnden Daten über Objekterkennungs- und Reaktionszeiten, Brems-, Schleuder- und Anhaltewege, Brems-, Schleuder- und Auslaufverzögerungen, Straßen-, Bremsen- und Reifenbauarten und -beschaffenheit, sowie durch die Energien, die durch den Zusammenstoß verursachten Fahrzeugdeformationen nun vernichtet wurden, können Ausgangsgeschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge berechnet werden und Unfall-Vermeidbarkeitsbetrachtungen die Schuldfrage klären. Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden wissenschaftlich fundierten fahrzeugtechnisch- und mathematisch-physikalischen Kenntnissen ist unabdingbar.
Unfallrekonstruktion - Schuldfrage:
Unklarheit bei der Schuldfrage oder auch eine Teilschuld bedingen bereits bei der Schadenaufnahme eine dann noch mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht, zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion (die aber leider oft nicht vorliegt) , falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird. Daher ist eine ausreichende und aussagefähige Fotodokumentation des Schadengutachters unabdingbar, damit der Unfallanalytiker daran anknüpfen kann. Die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden wissenschaftlich fundierten fahrzeugtechnisch- und mathematisch-physikalischen Kenntnissen ist unerlässlich.
Unfallrekonstruktion:
Wird benötigt wenn die Schaden-/ Unfallursache wichtig wird, weil Unklarheit bei der Schuldfrage oder Teilschuld eine jetzt noch mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht bedingen, zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird.
Weiteres siehe auch unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallrekonstruktion