Reparaturdauer:
 
Die in einem Gutachten  festgesetzte Reparaturdauer wird erfahrungsgemäß im Haftpflichtschadenfall bei einer durchgeführten Werkstattreparatur oft überschritten, da einerseits die Hersteller- Arbeitszeit- Richtwerte für den Reparaturbetrieb nur eine "Richtlinie" und somit nicht bindend sind und andererseits fast immer Wartezeiten für die Ersatzteilbeschaffung, sowie betrieblich bedingte, zusätzliche Standzeiten entstehen.
 
Weiteres siehe auch unter:
http://www.finanztip.de/cgi-bin/rp/search.pl?q=Reparaturdauer&stpos=0&s=R&verk=1&t=1