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Falsche Angaben
Immer wieder werden im Rahmen einer Unfallschadensabwicklung falsche Angaben durch
den Geschädigten gemacht.
Insbesondere Alt- und Vorschäden werden häufig nicht ordnungsgemäß deklariert.
Dies betrifft sowohl Haftpflicht- als auch Kaskobeschädigungen.
Bei Fahrzeugdiebstahl werden im Kaskobereich u.a. falsche Angaben zur Laufleistung
gemacht, um den Fahrzeugwert etwas "anzuheben".
Auch werden dem Kfz-Sachverständigen häufig Alt- oder Vorschäden nicht angezeigt,
teilweise aus Vergesslichkeit, hin und wieder aber auch in voller Absicht.
Von diesem Abenteuer muss dringend abgeraten werden.
Das Datennetz ist heute so eng geknüpft, dass aktenkundige Vorschäden infolge des
Datenaustausches schnell zur Verfügung stehen.
Sollte sich im Rahmen der Schadensabwicklung dann herausstellen, dass Vorschäden nicht
ordnungsgemäß deklariert sind, ergeben sich hieraus sowohl strafrechtliche als
zivilrechtliche Konsequenzen.
Im Zivilrecht reagiert die
Rechtsprechung auf solche Verstöße meist mit der Aberkennung
der gesamten Schadensforderung.
Strafrechtlich gesehen handelt es sich um einen Tatbestand im Bereich des Betruges.