Restwert- Problematik:
 
 
Muss der von Ihnen, bzw. Ihrem Kunden beauftragte KFZ- Sachverständige, Fahrzeuge die er bei Ihnen besichtigt, in eine so genannte Restwertbörse einstellen ?

Antwort:                                 N e i n !
 
Das besichtigte Fahrzeug ist Eigentum Ihres Kunden !!!!
 
Wie kann man fremdes Eigentum zum Verkauf in einer Restwertbörse anbieten ?
 
Der BGH (Bundesgerichtshof) entschied bereits zweimal, dass bei der Restwertermittlung ausschließlich Gebote ortsansässiger, seriöser Händlerbetriebe -also auch Ihre Gebote- zu berücksichtigen sind. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Sondermarkt der Unfallwagen Aufkäufer nicht zu berücksichtigen ist.
 
BGH- Urteil vom 07.12.2004 Az: VI ZR 119/ 04
BGH- Urteil vom 12.07.2005 Az: VI ZR 132/ 04

 
Richtlienien nach BVSK
 http://www.bvsk-2009.de/fileadmin/download/RL-RW-2009.pdf
 
BGH erteilt Restwertbörse erneut eine Abfuhr
http://www.unfallzeitung.de/faq/restwert