- Datenschutzerklärung
- Startseite
- Startseite
- Stundenlöhne
- News/Urteile
- Unfall
- Aktuelles
- Fachbegriffe
- 70% Grenze
- Abtretung
- Bagatell-schaden
- Betriebs sicherheit
- Billig reparaturen
- Crash Sicherheit
- Datennetz
- Dichtungs wechsel
- Fahrzeug sicherheit
- Fiktive Abrechnung
- Haftpflicht-schaden
- Kaskoschaden
- Kosten pauschale
- Kosten voranschlag
- Kürzungen
- Mehrwert steuer
- Mietwagen
- Nach besichtigung
- Nutzungs ausfall
- Partnerwer stätten
- Reparatur bestätigung
- Reparatur dauer
- Restwert Problematik
- Restwert Sondermarkt
- Schaden abwicklung
- Schaden positionen
- Schadens minderungs pflicht
- Schmerzens geld
- Stichwort verzeichnis
- SV-Verfahren
- unechter Totalschaden
- Unfall rekonstruktion
- Verbringungs kosten
- Verkehrs sicherheit
- Vorschäden
- Werkstatt arbeiten
- Wertermitt lungen
- Wert verbesserung
- Wiederher stellungswert
- Zustands beschreibung
- Totalschaden
- Nutzungs-ausfall
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Restwert-verkauf
- Infos
- Links
- Impressum
Wertermittlungen:
Siehe Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung . Zur Ermittlung ist die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen unabdingbar. Wertminderung, Anspruch: Bis vor kurzem galt die Regelung, wenn Ihr Fahrzeug jünger als 5 Jahre ist und weniger als 100.000 km gefahren wurde, besteht ein Anspruch auf Wertminderung. Nach neuester Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) wurden diese starren Grenzen aufgehoben. Der KFZ- Sachverständige mit seiner umfassenden Fachkunde und Marktkenntnis weiß, in welchen Fällen ein Wertminderungsanspruch gegeben ist.
Weiteres unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlung