Wertermittlungen:
 
Siehe Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung . Zur Ermittlung ist die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen mit umfassenden betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen unabdingbar. Wertminderung, Anspruch: Bis vor kurzem galt die Regelung, wenn Ihr Fahrzeug jünger als 5 Jahre ist und weniger als 100.000 km gefahren wurde, besteht ein Anspruch auf Wertminderung. Nach neuester Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) wurden diese starren Grenzen aufgehoben. Der KFZ- Sachverständige mit seiner umfassenden Fachkunde und Marktkenntnis weiß, in welchen Fällen ein Wertminderungsanspruch gegeben ist.
 
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http://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlung