Blickpunkt Restwertbörsen

Die Geld-Maschine

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Bei einer Vielzahl von Straf- und Zivilprozessen hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, daß sehr oft gestohlene unfallfreie Kraftfahrzeuge durch Umfrisieren der Fahrgestellnummer mit der Identität (Fahrgestellnummer/KFZ-Brief) stark verunfallter Fahrzeuge versehen worden sind.
Die eigentlichen Unfallfahrzeuge wurden anschließend ausgeschlachtet und die fahrgestellnummerlose Karosserie eingestampft.
Eine weitere Variante der unseriösen Unfallfahrzeugverwertung ist die, daß man sogenannte Totalschäden, bei denen erhebliche Deformationen an tragenden Teilen der Karosserie und / oder des Fahrwerkes vorliegen, grobschlächtig und unfachmännisch im Rahmen einer Billigstreparatur zurückverformt, wonach dann vielfach Knicke, Risse und Stauchungen durch Unterbodenschutz und Spachtelmasse verdeckt werden.
Die aufgezeigten Verwertungsmöglichkeiten machen deutlich, daß es ratsam und nahezu erforderlich ist, ein stark verunfalltes Fahrzeug nach seiner Wiederherstellung einer umfangreichen technischen Überprüfung zu unterziehen.
Auf Betreiben der Versicherungswirtschaft wurde vor einigen Jahren das sogenannte „Essener Modell" favorisiert.
Nach diesem Modell sollten alle erheblichen Unfallschäden, die nicht nachweislich in einer Fachwerkstatt repariert worden sind, den jeweils zuständigen Straßenverkehrsämtern gemeldet werden, die wiederum eine entsprechende Überprüfung vornehmen sollten.
Dieses „Essener Modell" fand in seiner Anfangsphase leider nur vereinzelt Anwendung und wird heute nicht mehr praktiziert.
Um der unseriösen und kriminellen Verwertung verunfallter Fahrzeuge vorzugreifen, ist es ratsam, dann den Kfz-Brief vor dem Verkauf des Schrottfahrzeuges vom zuständigen Straßenverkehrsamt entwerten zu lassen, wenn die Reparaturkosten nahezu den Wiederbeschaffungswert erreichen oder sogar übersteigen.
Für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges mit einem entwerteten Kfz-Brief ist eine sogenannte Vollabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Eine sorgfältig vorgenommene Vollabnahme ist sodann eine Gewähr dafür, daß das verunfallte Fahrzeug ordnungsgemäß und vollständig in Bezug auf sicherheitstechnisch relevante Baugruppen ordnungsgemäß wiederhergerichtet worden ist.
Da eine solche Vollabnahme ca. 75,00 € kostet, kann sich der entwertete Kfz-Brief bei der Veräußerung des Unfallfahrzeuges an einen seriösen Restwertaufkäufer kaum merklich negativ bemerkbar machen.
Um dem Betrug mit verunfallten Fahrzeugen Einhalt zu gebieten und sich u. U. später viel Ärger zu ersparen, ist es ratsam, vor der Veräußerung stark verunfallter Fahrzeuge beim zuständigen Straßenverkehrsamt den Kfz-Brief entwerten zu lassen und das verunfallte Fahrzeug mit der Bezeichnung: Totalschaden ohne jegliche Gewährleistung und Garantiezusage zu veräußern.