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Kostenpauschale
Bei einem Unfallschaden entstehen dem Geschädigten in der Regel Aufwendungen (Telefon, Schreibkosten, Porto, usw.), die durch die Kostenpauschale abgegolten werden.
Kostenpauschale ist eine pauschalierte Abfindung für Aufwendungen, bei denen auf den Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen verzichtet wird.
Die Höhe der Kostenpauschale bewegt sich derzeit im Rahmen von 25,00 Euro.
Höhere Kosten sind von der regulierenden Haftpflichtversicherung zwar erstattungsfähig, müssen jedoch im Einzelnen nachgewiesen werden.