Werkstattarbeiten:
 
Teurer als im Gutachten erfasst, wird die Reparatur, wenn z.B. die Vorgaben der Stundenverrechnungssätze, der Instandsetzungs-, Vorbereitungs- und Lackier- Arbeiten überschritten werden. Das Gutachten ist dann eine Beweissicherung für den Umfang der Schäden. Die Erhöhung der Kosten ist unter dem Gesichtspunkt der eigenverantwortlichen Tätigkeit eines Handwerksbetriebes in einer freien Marktwirtschaft zu beurteilen. Die im Gutachten erfasste Voreinschätzung kann nur eine grobe Vorgabe des tatsächlichen Arbeitsanfalls sein und unterliegt dem so genannten Prognoserisiko.. Die Instandsetzungs- Vorbereitungs- und Lackierzeiten sind durch den Arbeitsablauf bedingt und unterliegen nicht industriemäßigen Akkord- oder Arbeitsablaufvorgaben. Die Herstellervorgaben können nicht die tatsächlichen Arbeiten erfassen und sind somit nur eine Richtzeit, deren Einhaltung in der Verantwortung des Reparaturbetriebes liegen, wie auch die rechtsverbindliche Zusicherung von Garantieleistungen. Eine Rechungsprüfung bzw. Überprüfung der Reparaturqualität ist trotzdem oftmals angebracht.