Kürzung der Schadenersatzleistung:
 
Wenn z.B. die Versicherungen bei 10.000 Geschädigten die Schadensummen, nur um 300 € kürzen, bedeutet dies eine Einsparung von 3 Millionen EUR !!. Erfahrungsgemäß lassen davon mindestens 9000 Geschädigte es dabei bewenden. Die anderen gehen erst jetzt zu einem Anwalt. Rund 900 davon hören: "Es lohnt doch nicht…". Die restlichen 100 gewinnen den Prozess und die Versicherungen zahlen nochmal 100 x 1.500 € = 150.000 EUR aus. Diese reale Ersparnis von 2,85 Millionen EUR bedeutet zwar für die Versicherungsgesellschaften ein gutes Geschäft, den Geschädigten wird dieser Betrag jedoch vorenthalten.
 
http://www.bvsk-2009.de/fileadmin/download/Instandsetzung-von-Leichtmetallfelgen-2008.pdf
 
http://www.bvsk-2009.de/fileadmin/download/Navigationsgeraete_0606.pdf
 

Abzug Neu für Alt

Der Geschädigte soll nicht über den Ersatz des ihm entstandenen Schadens hinaus bereichert werden. Wenn die Reparatur zu einer Wertverbesserung des beschädigten Fahrzeugs führt, weil z.B. Verschleißteile durch neuwertige Marken-Teile ersetzt werden, so muß sich der Geschädigte diesen Vorteil auf den Schadensersatz anrechnen lassen. Diese Anrechnung wird als Abzug "Neu für Alt" oder schlicht "NfA-Abzug" genannt.

Ein NfA-Abzug kann in geeigenten Fällen vermieden oder vermindert werden, wenn statt der neuen Ersatzteile entweder Gebraucht-Teile oder Ersatzteile von Billiganbietern verwendet werden.
 
Diverse Urteile und Infos hier:
http://www.captain-huk.de/Kategorie/lohnkuerzungen/