Restwert-Sondermarkt:
 
Die von Versicherungen bzw. von dort beauftragten (versicherungsabhängigen) Gutachtern ermittelten Reste- Erlöse sind in der Regel nicht nachvollziehbar, da unklar ist, ob der potentielle Aufkäufer umfassend über den tatsächlichen Schaden informiert wurde bzw. aufgrund welcher Informationen das Restwertangebot entstand. Im Weiteren ist das Beziehungsgeflecht Gutachter - Versicherung - Restwertanbieter unklar. Die bisherigen Erfahrungen des Unterzeichners kommen zum Ergebnis, dass gelegentlich auch stark überhöhte, nicht marktübliche Preise als Ausgleich für frühere "äußerst-günstig" überlassene Fahrzeuge aus Kasko-Schäden gezahlt werden. Restwerte von so genannten Restwertaufkäufern sind meistens versicherungsseitige "Sondermärkte", die letztendlich je nach Mitbewerber und Absprache gelegentlich "Phantasie-Niedrigstangebote" zum Schaden der Versichertengemeinschaft abgeben Weit öfter werden "Phantasie-Höchstgebote" zu Lasten des Geschädigten abgegeben und zwar dann, wenn das Fahrzeug bereits veräußert wurde. .Im Übrigen wissen diese "Sondermarkt- Aufkäufer, dass die meisten, in Restwertbörsen eingestellten Fahrzeuge, überhaupt nicht zum Ankauf zur Verfügung stehen, denn letztendlich wird hier fremdes Eigentum zum Kauf angeboten.
 
Weiteres siehe auch unter:
http://www.finanztip.de/cgi-bin/rp/search.pl?q=restwert+Sondermarkt&stpos=0&s=R&verk=1&t=1
http://www.unfallzeitung.de/faq/restwert